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“Einen Fehlerstrom-Schutzschalter prüfen – blanker Unsinn! Das haben wir ja noch nie gemacht. Da kann ich ja gleich für einen Tag die ganze Belegschaft nach Hause schicken.“ Solche Aussagen kennen Sie auch!
Aus Sicht des Betreibers sicher ein nachvollziehbarer und verständlicher Standpunkt. Als Ursache dafür ist wohl weniger Unkenntnis oder Leichtfertigkeit zu nennen, sondern allzu oft fehlt es schlicht und ergreifend an den geeigneten Möglichkeiten: Denn während der Prüfung des Fehlerstrom-Schutzschalters wird die Spannungsversorgung der Anlage unterbrochen.
Betreiber haben für ein paar Augenblicke effektiver Prüfzeit, eine hohen Aufwand in Kauf zu nehmen. So kommen zum eigentlichen Produktionsausfall und den Kosten für den Prüfer auch Kosten für eine ausreichend große Anzahl an Anlagentechnikern hinzu, um am Prüfungstage die betreffenden Systeme vor der Abschaltung kontrolliert herunter- und wieder hoch zu fahren.
Auf der anderen Seite stellt jedoch die Berufsgenossenschaft klare Anforderungen: Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in stationären Anlagen sind alle 6 Monate durch Betätigen der Prüfeinrichtung einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Und auch diese Forderung ist technisch nur allzu gut nachvollziehbar, denn wo der Leitungsschutzschalter die Leitung schützt, bietet der Fehlerstrom-Schutzschalter Personen- und Sachschutz.
Für die Durchführung der Prüfung ist der Betreiber, im gewerblichen Bereich das Unternehmen oder die Firma, aber auch Kommunen als Arbeitgeber verantwortlich. Diese tragen die uneingeschränkte Verantwortung für eine sichere Funktion ihrer eingesetzten Technik, auch für die Stromverteilung. Wird innerhalb der vorgeschriebenen Intervalle nicht geprüft, so gilt das zunächst als Ordnungswidrigkeit. Im Schadensfalle kommt dann zum möglicherweise langen und kostspieligen Produktionsausfall auch noch eine Gefährdung von Menschenleben und damit ein Straftatbestand hinzu.
Aus diesen geschilderten Sachverhalten entsteht der Eindruck, dass die berechtigten Ansprüche „Sicherheit“ und „Wirtschaftlichkeit“ konkurrierend oder unvereinbar gegenüberstehen. Hier stellt sich dann auch die Frage: Bietet die moderne Technik mittlerweile eine Lösung für dieses alte Dilemma? Gibt es bereits einen Fehlerstrom - Schutzschalter mit Selbsttest-Funktion?
Die Antwort ist ja. Hinter "Autotest" verbirgt sich ein kurzzeitverzögerter Fehlerstrom-Schutzschalter der in regelmäßigen Abständen und automatisch einen Selbsttest durchführt. Der Funktionstest des Fehlerstrom-Schutzschalters erfolgt voll automatisch und wird standardisiert alle 4 Wochen durchgeführt. Während der eigentlichen Prüfung des Fehlerstrom-Schutzschalters bleibt die Spannungsversorgung sowie die Schutzfunktion erhalten. Über einen integrierten, potentialfreien Hilfskontakt kann der erfolgreiche Selbsttest an die Gebäude-Leittechnik übermittelt werden.
Nach wie vor ist eine dokumentierte Prüfung zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen durch ein Betätigen der Prüftaste am Fehlerstrom-Schutzschalter und der schriftlichen Dokumentation möglich. Interessant für den Betreiber ist jedoch, dass die Spannungsversorgung zur Prüfung nicht mehr unterbrochen werden muss. Damit gehören Arbeitsunterbrechungen oder Produktionsausfälle der Vergangenheit an.
Franco Volpicella GEWISS Deutschland GmbH
Bitte beachten Sie auch in diesem Zusammenhang das Seminar zum Thema "Etappenziele der Digitalisierung" (bitte anklicken) Ihrer EnBW Energiegemeinschaft e.V. |