Zahlreiche Produkte des Alltages, gerade im Bauwesen, sind mit gefährlichen Chemikalien belastet und stellen, sowohl für die Umwelt als auch für die Gesundheit der Konsumenten eine Gefahr dar. Zur Verringerung des Gefährdungspotentials trat am 01.Dezember 2010 die erste Stufe der REACH-EU-Chemikalienverordnung (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien) in Kraft. Dies betrifft alle Chemikalien und Gefahrstoffe, vor allem die besonders besorgniserregenden Stoffe, wie zum Beispiel krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende Stoffe, sowie toxische und biozide Stoffe wie sie zum Beispiel in Desinfektionsmitteln, Rattengiften, Holzschutzmittel ... vorkommen können.
Die in der Verordnung definierten Informationspflichten zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sind in den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern oder Kennzeichnungsschildern anzugeben. Die große Zahl neuer, stofflicher Einstufungen und Kennzeichnungen ist ohne qualifizierte Datengrundlage aber kaum möglich und orientiert sich in der Regel an den absolut notwendigen Kennzeichnungspflichten aus den Programmen zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.
Zahlreiche Untersuchung ergaben, dass Sicherheitsdatenblätter zu 60 bis 70 % falsch oder unzureichend ausgefüllt werden. Viel zu oft stellen sie also keine verlässliche Basis dar, um die Gefahren für Umwelt und Gesundheit zu erkennen, sondern führen vielmehr zum genauen Gegenteil des beabsichtigten Ziels, zu zusätzlichen Problemen, vor allem aber zu deutlichen Haftungsrisiken für alle Beteiligten wie Hersteller, regionale Planer, Anwender und Bauherrn.
Die Arbeitsgemeinschaft kontrolliert deklarierte Rohstoffe e.V. (ARGE kdR) hat deshalb mit Unterstützung der „Deutschen Bundesstiftung Umwelt“ (DBU) und zahlreichen Verbänden und Organisationen eine Datenbank ( www.positivlisten.info ) entwickelt, mit der die stofflichen Gefahren ohne Abschneideregeln erfasst und geordnet werden können.
Damit Hersteller, Lieferanten und regionale Fachanbieter die REACh-Verordnung richtig umsetzen können bietet die ARGE-kdR zudem Beratung und Hilfestellungen... an, für Bauherren (privat, gewerblich, öffentlich) ist die Beratung bezüglich Schadens- und Schadstoffvermeidung durch REACh-konforme Bauweise kostenlos.
Das Anliegen ist, speziell die „Besonders besorgniserregenden Stoffe“ (SVHC) in Produkten ausfindig zu machen und ggf. auf entsprechende Substitutionen hinzuweisen, d.h. Produkte und Stoffe herauszufiltern, die ein geringeres Gefährdungspotential ausweisen können.
Unterstützt werden diese Maßnahmen durch die Vorgaben des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen Beschaffung mit eindeutigen Regelungen bezüglich der Verwendung von Inhaltsstoffen für bestimmte Produktgruppen.
Holger Nißen
Ha.B.T. HausBauTechnik
(Mitglied der ARGE-kdR)
Hinweis: Herr Nißen war Referent auf den Herbstveranstaltungen 2010. Seinen Vortrag finden Sie hier (bitte anklicken) zum Download.